Verbesserung der Luftqualität

Luftreinhalteverordnung für Holzfeuerungen

Die schweizerische Luftreinhalteverordnung (LRV) schreibt Grenzwerte für verschiedene Anlagetypen vor, unter anderem auch für Holzfeuerungsanlagen. Im Zuge der Revision der LRV wurden die Grenzwerte für die erlaubten Emissionen aus der Holzverbrennung verschärft.


In den kommenden Jahren werden Holzfeuerungen den Grenzwert für Staub nur noch mit geeigneten Reinigungssystemen einhalten können.


Die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung für Staub


Grenzwerte der LRV für Feststoffe (Staub) in mg/m³Bis 70 kW70 kW - 500 kW500 kW - 1 MW1 MW - 10 MW

Über 10 Mw

ab 1. Januar 2008

-

150 mg/m³

20 mg/m³

20 mg/m³

10 mg/m³

ab 1. Januar 2012-50 mg/m³20 mg/m³20 mg/m³10 mg/m³
ab 11. April 201850 mg/m³50 mg/m³20 mg/m³20 mg/m³10 mg/m³

Als geeignetes Reinigungssystem kommen z. B. unsere Elektrofilter zum Einsatz.
Eine Auswahl an modular aufgebauten E-Filter finden Sie hier.

Messwerte einer Emissionsmessung vor und nach dem Elektrofilter

Zeitgleiche Emissionsmessungen vor und nach Elektrofilter zeigen einen Wirkungsgrad zwischen 91 % und 98 % auf. Alle Messwerte sind in mg/m³ und bezogen auf einen Sauerstoffgehalt von 13 % bei Normbedingungen ausgewiesen und können somit direkt mit den Grenzwerten der Luftreinhalteverordnung (LRV) verglichen werden.

Die „Messung 4“ beinhaltet eine Abreinigung der Filterrohre von ca. 2 Minuten.